CAS reduziert Sperre von US-Eissprinter Whitmore

Lausanne – Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat in der Berufungsverhandlung die Sperre des US-amerikanischen Eisschnellläufers Mitchell Whitmore von zwölf auf sechs Monate reduziert.

Der Eislauf-Weltverband ISU hatte Whitmore ursprünglich vom 1. April bis zum 30. März 2017 wegen der Verletzung des Ethikkodex für alle ISU-Wettkämpfe gesperrt. Durch die CAS-Entscheidung ist der 26 Jahre alte US-Amerikaner seit dem 1. Oktober wieder bei internationalen Veranstaltungen startberechtigt.

Whitmore hatte während des Weltcups in Inzell in der Nacht vom 2. auf den 3. Dezember 2015 nach der Rückkehr von einem Barbesuch im betrunkenen Zustand auf einem Hotelparkplatz den aus Italien stammenden niederländischen Trainer Stefano Donagrandi misshandelt und verletzt. Donagrandi hatte Whitmore und seine Begleiter gebeten, die Nachtruhe einzuhalten. Daraufhin hatte Whitmore den Trainer angegriffen und so geschlagen, dass er sich medizinisch behandeln lassen musste. Der über den Vorfall informierte amerikanische Verband sanktionierte Whitmore mit einem Startverbot zunächst für zwei Weltcuprennen.

Donagrandi und der niederländische Verband KNSB zeigten den Vorfall bei der ISU an. In der Berufungsverhandlung stufte der CAS die ISU-Strafe als unverhältnismäßig im Vergleich zu anderen Ethik-Angelegenheiten ein.

Fotocredits: Yuri Kochetkov
(dpa)

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